Inklusion in Bayern
Rahmenbedingungen für die Inklusion in Bayern
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:
„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. BayEUG
Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:
- Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
- Kooperationsklassen
- Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
- Klassen mit festem Lehrertandem
- Partnerklassen
- Offene Klassen an Förderschulen
Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsnagebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.
Weitere Informationen
Ausführlichere Informationen zum Thema Inklusion in Bayern erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.